Buchhaltung

Unser Ziel ist es, Ihnen so viel Arbeit abzunehmen wie möglich, und Ihnen ein aussagekräftiges Werkzeug zur erfolgreichen Unternehmensführung bereitzustellen. Daher ist uns eine individuelle Aufbereitung wichtig, statt Sie mit Zahlenfriedhöfen aus der EDV allein zu lassen.

Umfang:

Zur erfolgreichen Führung Ihres Unternehmens einerseits sowie zur Erfüllung der (steuer-) rechtlichen Vorschriften andererseits übernehmen wir die Erstellung und Auswertung Ihrer Finanzbuchhaltung.

Die Fristen des Finanzamtes werden von uns überwacht.

Mit uns als starkem Partner werden Sie so von vielen Aufgaben entlastet und erhalten Raum für die wesentlichen Dinge in Ihrem Unternehmen.

Je nach Einzelfall sind viele Formen von arbeitsteiligem Zusammenwirken zwischen Ihnen und uns realisierbar. (Übernahme von Rechnungsdaten, Kontierungen, elektronische Kontoauszüge, Erfassung vor Ort)

Aussagekräftige und individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen sind für uns ebenso Standard wie graphische Auswertungen.

Auf Wunsch kann die Buchhaltung auch die Bereiche Opos, Mahnwesen, Kostenrechnung, Zahlungsverkehr, Branchenvergleich, etc. umfassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen:

Zur Steuerung und Leitung Ihres Unternehmens erhalten Sie so ein zeitnahes und aussagekräftiges Instrument. Auf einen Blick ersehen Sie Kostenentwicklungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Privatentnahmen, Vorjahresvergleich, etc..

Die Auswertung wird monatlich von uns überwacht, Auffälligkeiten werden farblich markiert, auf Besonderheiten und unklare Punkte werden Sie hingewiesen.

Bearbeitungsdauer:

Regelmäßig erhalten Sie nach 1-2 Tagen Ihre Unterlagen einschließlich der fertigen Auswertung sowie der Umsatzsteuervoranmeldung zurück.

Kosten:

Die Buchhaltung wird nach den Sätzen der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.

Nach einer angemessenen Startphase (2-3 Monate) erhalten Sie von uns eine Rechnung über den monatlichen Betrag. Dieser ist dann bis auf weiteres gültig, soweit nicht besondere Veränderungen eintreten.

Der Preis ist abhängig von unserem Arbeitsaufwand, so dass durch ordentliche und vollständige Ablage der Unterlagen (entsprechend unseren Merkblättern) der Preis reduziert wird.

Einrichtungskosten: Auf deren Berechnung (Zeitgebühr lt. StBGebVO) verzichten wir, falls die Buchhaltung anschließend für wenigstens 2 Jahre von uns betreut wird.